Förderung
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Baden-Württemberg

Erstberatung und Projektanbahnung Abwärmenutzung

Im Rahmen des Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms, durch das Förderprogramm Klimaschutz-Plus, wird die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung bei kleinen und mittleren Unternehmen bezuschusst.

Was wird gefördert?

Bei Projekten zur Abwärmenutzung aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Kläranlagen und Abwasserleitungen:

  • die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung
  • die Anbahnung großer Projekte zur Abwärmenutzung
  • Gegenstand der Förderung ist dabei der Managementaufwand zur Initiierung von Projekten sowie zur Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Beginn des Vorhabens gilt der Tag des Abschlusses eines Beratungsvertrages.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
  • Unternehmen,
  • mehrheitlich kommunale Unternehmen und
  • selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Verfahren

Informationen zum Förderprogramm „Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg“ sowie Anträge und Förderbedingungen finden Sie hier.

Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die L-Bank:
@email
oder
Telefon 0721 150-1600

Art und Form der Zuwendung

Die Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses beträgt 75 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters. Maximal können 600 Euro pro Arbeitstag gefördert werden. Der Tagessatz ist im Angebot auszuweisen.

Bei einer Erstberatung sind bis zu 30 Arbeitstage mit einem Höchstbetrag von 18.000 Euro förderfähig.

Im Rahmen einer Projektanbahnung können bis zu 100 Arbeitstage und Kosten von maximal 60.000 Euro gefördert werden.

Tags
  • Beratung
  • Großunternehmen
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  • KMU