Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Klimaschutz Plus

Das Programm unterstützt Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine mit Zuschüssen für Maßnahmen zur höheren Wärme-, Energieeinsparung und -effizienz – vor allem im Gebäudebestand – sowie durch den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm adressiert drei thematische Schwerpunkte und fördert dahingehend unterschiedliche Maßnahmen:

1. CO2-Minderungsprogramm

  • Erneuerung der Heizungsanlage z.B. unter Verwendung erneuerbarer Energien, Nutzung von Abwärme
  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermischen Anlagen
  • Sanierung von Lüftungsanlagen

2. Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm

  • Nachhaltige Prozesse zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen
  • Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW)
  • Einführung eines Energiemanagements (EM)
  • Qualitätsnetzwerk Bauen
  • Überbetriebliche Energieeffizienztische
  • BHKW-Begleit-Beratungen
  • Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
  • Informationsvermittlung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger so wie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
  • Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
  • Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung
  • Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor: Informationsvermittlung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise)
  • Klimaneutrale Kommunalverwaltung
  • Projektentwicklung Contracting – ProECo – für energieeffiziente Gebäude, Quartiere, Anlagen zur Nahwärmeversorgung und die energetische Sanierung von Straßenbeleuchtung
  • Regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung
  • Strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement

3. Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung Die dritte Säule des Programms adressiert energieeffiziente Sanierungen in kommunalen schulischen Einrichtungen.

Wer kann mitmachen?

Zuwendungsberechtigt sind:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 der Gemeindeordnung
  • KMU
  • mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien für KMU, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25 Prozent, erfüllen
  • Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Einrichtungen sowie Studierendenwohnheime
  • auf Grund eines Landesgesetzes eingerichtete Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen des öffentlichen Rechts
  • Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen
  • eingetragene, gemeinnützige Vereine
  • gemeinnützige Stiftungen
  • natürliche Personen
  • Werden Maßnahmen im Rahmen von Contracting-Verhältnissen durchgeführt, ist der Partner antragsberechtigt, der die zuwendungsfähigen Investitionen überwiegend unmittelbar aufwendet.

Verfahren

Die Anträge können bei der L-Bank eingereicht werden. Senden Sie dazu die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung auf dem Postweg an die L-Bank. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur Antragsstellung.

Kontakt: L-Bank Bereich Finanzhilfen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe

Hotline Klimaschutz-Plus, L-Bank 0721 150-1600

Art und Form der Zuwendung

1. CO2-Minderungsprogramm

Die Förderung beträgt 50 Euro je Tonne eingesparten CO2-Äquivalent, höchstens jedoch 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind je nach durchgeführter Maßnahme, möglich. Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Zuschüsse von weniger als 3.000 Euro können nicht bewilligt werden.

2. Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung. Die genauen Fördersätze je Maßnahme sind der "Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2021" zu entnehmen.

3. Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung Die dritte Säule des Programms adressiert energieeffiziente Sanierungen in kommunalen schulischen Einrichtungen. Es sind Förderungen bis 1,2 Mio. Euro möglich.

Tags
  • Investition
  • ,
  • Beratung
  • KMU